Belehrung nach dem Infektions­schutzgesetz


in Kooperation mit

Feiern ist gut und wichtig, aber …
Vereine und deren ehrenamtlichen Helfer*innen sind bei der Ausgabe von Lebensmitteln an Vereinsfesten verpflichtet, die gesetzlichen Hygienevorschriften einzuhalten.
Aus diesem Grund bieten wir für alle Interessierten in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises eine entsprechende, kostenfreie Belehrung nach dem Infektions­schutzgesetz an. Ziel ist es, Neueinsteiger mit dem Thema vertraut zu machen und bekanntes Wissen aufzufrischen bzw. zu erweitern.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Bescheinigung, die bei Bedarf und gegen eine Gebühr in einen Belehrungsnachweis für eine gewerbliche Nutzung umgeschrieben werden kann.
Zur Vorbereitung der Teilnahmebescheinigungen, bitte ich alle Interessierten sich über folgenden Link einzeln unter Angabe des Namens, Vornamens und des Geburtsdatums anzumelden
(unter 16-Jährige benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung!).

Anmeldeschluss 22.05.2026


In diesem Sinne viel Erfolg und sorgenfreie Veranstaltungen.

Vielleicht bis bald

Stefan Hampel
1 . Vorsitzender, Freundes- und Förderkreis der DPSG,
Stamm Sankt Paul Großauheim e.V.